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IWB 11/2003

Kroatien; | Mineralölsteuer

Das Gesetz über die sog. Sondersteuer auf Erdölderivate (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 136/2002) regelt die Besteuerung von Erdölprodukten, die auf kroatischem Gebiet produziert und verkauft bzw. aus Kroatien exportiert oder in das Zollgebiet der Republik Kroatien importiert werden. Die Steuerbelastung beträgt z. B. für Benzin MB-98 und MB-86 2,40 Kuna je Liter, für Dieselöl D-1, D-2 und D-3 1,00 Kuna je Liter sowie für Petroleum 1,40 Kuna und Flüssiggas 0,10 Kuna je Kilogramm. Keine Mineralölsteuer wird auf Eurodiesel (blaugefärbt), Flugbenzin, Düsentreibstoff und Heizöl (ausgenommen Leichtöl EL und Leichtöl spezial) erhoben. Steuerschuldner sind die Produzenten und Importeure.

[FB]