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Gestaltungsüberlegungen zur Hebung stiller Lasten in der Steuerbilanz
Folgerungen aus der aktuellen Rechtsprechung
Die Steuerquote wird in vielen Unternehmen mit Argusaugen beobachtet. Eine Senkung der Steuerbelastung ist dabei das erklärte Ziel. Der BFH hat mit zwei Urteilen die notwendigen Voraussetzungen zur Hebung stiller Lasten eröffnet. Da die Rechtsauffassung teilweise der Verwaltungsauffassung aus dem entgegensteht, würdigen die Verfasser die einzelnen Auffassungen zunächst kritisch und arbeiten dann die Unterschiede heraus. Der Beitrag verdeutlicht mögliche Anwendungsbereiche der vom BFH vertretenen Rechtsauffassung und zeigt Gestaltungsansätze für die Praxis auf. Damit richtet er sich sowohl an die Bilanzersteller bzw. den Leiter einer Steuerabteilung als auch an deren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Was gilt nach dem zum Schuldbeitritt?
Wie stellt sich die Rechtslage nach dem dar?
Inwieweit lässt sich der Anwendungsbereich der Rechtsprechung verallgemeinern?
I. Einleitung
[i]Hoffmann/Lüdenbach, Drohverluste beim Schuldnerwechsel, StuB 2012 S. 3 NWB SAAAD-99225 Prinz/Adrian, Angeschaffte Rückstellungen bei Schuldübernahme, StuB 2012 S. 259 NWB CAAAE-06412 Rätke, Schuldübernahmen und Schuldfreistellungen bei Erwerb eines Betriebs, StuB 2011 S. 650 NWB AAAAD-90638 Beckert/Hagen, Angeschaffte Pensionsrückstellungen sind beim Erwerber mit den Anschaffungskosten zu bewerten, NWB 2012 S. 119 NWB IAAAD-99049 Emig/Walter, Zur Bilanzierung im Rahmen eines Asset Deals erworbener Rückstellungen, NWB 2010 S. 2124 NWB YAAAD-45260Durch Sonderabschreibungen auf de...