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IWB Nr. 9 vom Seite 337

Umsetzung deutscher innerstaatlicher Anti-Missbrauchsregelungen im neuen DBA mit den Niederlanden

Neues DBA mit den Niederlanden

Ingo Prang und Christa Willkommen

In dem neuen am unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden (DBA NL 2012) wurde der Trend in der deutschen Abkommenspolitik nochmals bestätigt, dass die Freistellungsmethode des Methodenartikels nur noch unter Erfüllung zusätzlicher Vorraussetzungen in Anspruch genommen werden kann. Auch in dem neuen DBA NL 2012 wurden entsprechende Regelungen getroffen, die für eine Inanspruchnahme der Freistellungsmethode für in Deutschland ansässige Personen erfüllt werden müssen. Der folgende Beitrag wird diese Regelungen im Einzelnen aufzeigen, ihre Umsetzung näher erläutern und das Verhältnis zu innerstaatlichen Anti-Missbrauchsregelungen darstellen.

I. Aktuelle deutsche DBA-Politik zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

[i]Freistellungsmethode als bevorzugte Methode in deutschen DBAs Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen enthalten die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands für die Steuerfestsetzung im Ansässigkeitsstaat des abkommensberechtigten Steuerpflichtigen entsprechend Art. 23A/23B OECD-MA einen sog. Methodenartikel. Bei diesem ist zwischen der Freistellungs- und der Anrechnungsmethode zu differenzieren. Die Freistellungsmethode ist bezogen auf die Anzahl der abgeschlossenen deut...