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IWB 9/2012 S. 308

Kroatien | Einkommensteueränderungen 2012

[i]Der monatliche Einkommensteuergrundfreibetrag wurde angehoben Das Parlament hat den steuerlichen Änderungsvorschlägen der Regierung zugestimmt. Zum wurde der monatliche Einkommensteuergrundfreibetrag von 1.800 HRK auf 2.200 HRK und für Alterseinkünfte von 3.200 HRK auf 3.400 HRK angehoben. Zusätzlich wurde der Einkommensteuertarif wie folgt geändert: 12 % bis 26.400 HRK, 22,83 % über 26.400 bis 43.200 HRK, 25 % über 43.200 bis 105.600 HRK, 37,5 % über 105.600 bis 129.500 HRK und 40 % über 129.600 HRK.