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Government Loans – Amendments to IFRS 1
I. Einführung
Am hat das IASB Änderungen an IFRS 1 – First-time Adoption of International Financial Reporting Standards (kurz: IFRS 1 (GL)) veröffentlicht, die sich auf die Bilanzierung von niedrigverzinslichen Darlehen der öffentlichen Hand im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS beziehen.
Anlass für die Überarbeitung gaben fehlende Folgeänderungen des IFRS 1 im Zuge der im Mai 2008 veröffentlichten Änderungen des IAS 20 – Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance. Kern dieser Änderung war die Verknüpfung von IAS 20 mit IAS 39 – Financial Instruments: Recognition and Measurement (bzw. künftig mit IFRS 9 – Financial Instruments) im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Darlehen, die von der öffentlichen Hand zu einem Zinssatz unter Marktzinsniveau ausgegeben werden. Gem. IAS 20.43 (rev. 2008) waren die neu eingefügten Regelungen (nur) prospektiv für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem anzuwenden. Aus dieser Übergangsvorschrift ergab sich jedoch eine Inkonsistenz mit IFRS 1, da dieser für IAS 20 bisher keine Ausnahmeregelung von der retrospektiven Anwendung der IFRS vorsah (vgl. IFRS 1 Appendix B). Diese Verwerfung im Zeitbezug der Regelungen soll durch IFRS 1 (GL) behoben werden.