Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuervorteile für eingetragene Lebenspartner
[i]SplittingtarifDie baden-württembergische Finanzverwaltung gewährt vorläufig Steuervorteile für eingetragene Lebenspartner. Darauf weist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg hin.
[i]Uneinheitliche RechtsprechungDie Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Thema Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner ist nicht einheitlich (vgl. NWB QAAAE-03046; Beschluss vom - 4 V 1910/11 NWB DAAAE-00441; vom - 3 V 2820/11 NWB BAAAD-96387 und vom - 3 V 3699/11 NWB TAAAE-00440). [i]Mustereinsprüche NWB DAAAD-55778 und NWB QAAAD-23883Vor dem BVerfG sind bezüglich der Frage, ob die Versagung der Zusammenveranlagung und des Splittingtarifs für Lebenspartnerschaften mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, bereits zwei Verfassungsbeschwerden anhängig (Az. beim BVerfG: 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07).
[i]Vorläufiger RechtsschutzIn Baden-Württemberg werden nun eingetragene Lebenspartner im Besteuerungsverfahren vorläufig mit Ehegatten gleichgestellt. Die Finanzämter des Landes wurden angewiesen, entsprechend zu verfahren. Eine endgültige Entscheidung dieser Frage sei jedoch dem BVerfG vorbehalten. Erst mit einem höchstrichterlichen Urteil aus Karlsruhe werde abschließende Rechtssicherheit eintreten. Bis zu diesem Zeitpunkt würden ...