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Einkommensteuer | Mittagessen im Wohnstift
Die Zubereitung und das Servieren eines Mittagessens in einem Wohnstift ist nach dem keine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Klägerin bewohnt ein Appartement in einem Wohnstift. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2010 machte sie u. a. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für die Zubereitung und das Servieren des täglichen Mittagsmenüs in dem Wohnstift erfolglos geltend. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die Anerkennung der Aufwendungen scheitert vorliegend daran, dass die Leistung nicht im Haushalt der Klägerin erbracht wurde. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 35a Abs. 4 EStG, „in einem Haushalt”, ergibt sich, dass eine haushaltsnahe Dienstleistung nur dann begünstigt ist, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalt...