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Gesellschaftsrecht | Angemessene Vergütung des AG-Vorstands in Krisenzeiten
Sollen wegen Steuerrückständen die Bezüge des Vorstands gegenüber der AG vom Fiskus gepfändet werden, werden diese, selbst wenn sie zur Verschleierung niedriger festgesetzt worden sind, dennoch in ihrer tatsächlichen Höhe vom Pfändungspfandrecht umfasst. Aktienoptionen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Ob die Vergütung des Vorstands einer AG unangemessen ist, beurteilt sich vor allem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft und der Art der Tätigkeit des Vorstands. Insoweit können selbst bei einer schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft hohe Bezüge angemessen sein, wenn er besondere Verantwortung mit Blick auf die Zukunft der Gesellschaft trägt.
Grundsätzlich kann auch im Fall der Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen (§ 850h Abs. 2 ZPO) der Gläubiger von d...