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BeitrRLUmsG: Fiktive unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1591Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften gehen gravierende Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einher. Die Verankerung des neuen Abs. 3 in § 2 ErbStG trägt dabei der EuGH-Rechtsprechung Rechnung und räumt dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht ein, den Erwerb mit allen Konsequenzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen. Mit gleich lautenden Ländererlassen vom gibt die Finanzverwaltung Antworten auf erste Zweifels- und Auslegungsfragen zu § 2 Abs. 3 ErbStG.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Europarechtlicher Hintergrund der Neuregelung: Zur [i]Reaktion auf EuGH-Rechtsprechungeuroparechtskonformen Anpassung des deutschen ErbStG nach der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-510/08, Mattner NWB OAAAD-42479, hat der Gesetzgeber dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht zugunsten einer fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht eingeräumt.
Regelungsgegenstand der Gesetzesänderung: [i]Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag des ErwerbersAuf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen gehört (also Fälle der beschränkten Steuerpflicht), i...