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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel
BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Der BFH hat [i]BFH, Urteil vom 10. 11. 2011 - V R 41/10 NWB DAAAE-02343, und vom 1. 12. 2011 - V R 1/11 NWB XAAAE-01830 sich in der jüngsten Vergangenheit mehrfach zu der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand geäußert. So hat er mit Urteil vom - V R 41/10 NWB DAAAE-02343 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder – im Wettbewerb zu Privaten – auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Der BFH hat somit die Umsatzsteuerpflicht für entgeltliche Leistungen der öffentlichen Hand gegenüber der bisherigen Praxis deutlich ausgeweitet. Diese Ausweitung liegt auf einer Linie mit dem Urteil vom - V R 1/11 NWB XAAAE-01830, mit dem der BFH die auf hoheitlicher Grundlage erfolgte Überlassung von Pkw-Stellplätzen in Tiefgaragen als umsatzsteuerpflichtige Leistung qualifiziert hat. Im folgenden Beitrag werden die neue BFH-Rechtsprechung und deren Auswirkungen für die Praxis dargestellt.
I. Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer
[i]Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer BgA unternehmerisch tätigDie juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) und ihrer land- oder fors...