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KSR Nr. 5 vom Seite 4

Wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG

Maßgeblichkeit der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums

Frank Schindler

Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG a. F. liegt nicht vor, wenn im Zuge von Anteilsübertragungen in mehreren Teilakten zwar vorübergehend die Beteiligungsgrenze von 25 % (nach altem Recht) überschritten wird, der Gesellschafter nach dem vertraglichen Gesamtkonzept aber endgültig nur mit einem Viertel beteiligt werden soll und wird. Der BFH lässt den bloßen technischen Durchgangserwerb unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr ausreichen.

Fallgestaltung

Die verheirateten Kläger des Ausgangsverfahrens ordneten in einem Notartermin in acht aufeinander folgenden Vereinbarungen Ende Dezember 1994 zusammen mit ihren beiden Töchtern die Beteiligungen an zwei GmbHs neu. Die Anteile an den Unternehmen wurden so verteilt, dass am Ende jedes Familienmitglied zu 25 % an den beiden Gesellschaften beteiligt war. Die Geschäftsanteilsabtretungen erfolgten jeweils mit „sofortiger dinglicher Wirkung” und „insbesondere auch mit anteiligem Gewinnbezugsrecht ab ”. Zwischenzeitlich hatte die Klägerin Anteile von mehr als einem Viertel an den beiden GmbHs erworben (50,40 % und 25,58 %). Durch in einem Zuge vorgenommene Kapitalerhöhungen wurde a...