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Einkommensteuer; | rückwirkende Kindergeldgewährung
Die (S 2282 A - 24 - St 322) Stellung zur rückwirkenden Kindergeldgewährung an in Deutschland lebende Staatsangehörige Estlands, Lettlands, Litauens, der Tschechischen Republik, Zyperns und der Türkei (Aufrechnung nachgezahlten Kindergelds mit Steuernachforderungen infolge Hinzurechnung von Kindergeld (§ 36 Abs. 2 Satz 1 EStG) jeweils für die Jahre 1996 bis 2002) genommen.