Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
[i]BFH, Urteil vom 8. 9. 2011 - IV R 5/09 NWB LAAAD-95591 Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht, steuerrechtlich hingegen ein Aktivierungsverbot. Diesbezüglich hat der BFH jüngst entschieden, dass unter Umständen steuerrechtlich der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung erforderlich ist, sofern Aufwendungen für einen derartigen Vermögensgegenstand am Abschlussstichtag wirtschaftlich verursacht sind. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen dieses Urteils sowie die buchhalterische Behandlung an einem Beispielsfall auf.
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
1. Ansatzvorschriften
[i]Definition immaterieller VermögensgegenständeUnter immateriellen Vermögensgegenständen werden allgemein nicht körperliche Vermögensgegenstände verstanden, die einer eigenständigen Bewertung zugänglich und selbständig verkehrsfähig sind . Sofern derartige Gegenstände vom originären Geschäfts- oder Firmenwert separierbar sowie dem Anlagevermögen zurechenbar sind, besteht für diese in der Handelsbilanz gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht . Die Trennung vom Geschäfts- oder Firmenwert erfolgt in der Regel üb...