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FG Düsseldorf 29.10.2002 6 K 5596/99 K, BB, IWB 9/2003

Abgabenordnung; | Benennungsverlangen bei Zahlungen auf Inhaberpapiere

Einem Benennungsverlangen nach § 160 AO stehen bei Zinszahlungen einer Bank auf Inhaberpapiere weder § 154 und § 159 AO noch § 793 Abs. 1 und § 808 Abs. 1 BGB entgegen (, BB, EFG 2003, S. 426). Hinweis: Der Entscheidung liegt ein untypischer Sachverhalt zugrunde. Mitte der 70erJahre hatten französische Gesellschaften Kredite bei einer Züricher Bank aufgenommen, die zusätzlich zu den in den Kreditverträgen genannten Sicherheiten durch die Verpfändung von Sparbriefen und anderen Guthaben besichert worden waren. Inhaber der Sparbriefe waren andere, nicht mit den kreditaufnehmenden Gesellschaften identische Personen. In 1976 wurden die Darlehensforderungen sowie die dazugehörenden Sicherheiten auf eine inländ. Bank übertragen, deren Rechtsnachfolgerin die Klin. ist. Zwischen...