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OFD Münster 04.04.2003 S 2303 - 33 - St 13 - 33, IWB 8/2003

Einkommensteuer; | Freistellungen von der Abzugssteuer nach § 50a EStG aufgrund des Erlasses über ausl. Kulturvereinigungen

Entsprechend dem Erlass über ausländ. Kulturvereinigungen ( BStBl I 1983, S. 382 und BStBl I 1995, S. 336 - vgl. EStG-Kartei NRW §§ 50, 50a EStG Nr. 6) ist bei einem Freistellungsantrag von der Abzugssteuer vorrangig eine Freistellung aufgrund eines DBA zu prüfen. Bei Künstlern, die in den USA ansässig sind, ist auf Folgendes zu achten: (1) Liegt eine Unterstützung aus öffentlichen Kassen oder einer Gebietskörperschaft der USA vor, ist vorrangig eine Prüfung der Freistellung nach Art. 17 Abs. 3 DBA-USA durch das Bundesamt für Finanzen durchzuführen. (2) Betragen die Einnahmen eines Künstlers einschließlich der ihm erstatteten oder für ihn übernommenen Kosten bis zu 20 000 $ (bzw. Gegenwert in €), hat Deutschland u. U. hieran kein Besteuerungsrecht nach Art. 17 Abs. 1 DBA-USA. Eine Freistellung durch das Bundesamt für Finan...