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IWB 7/2003

Türkei; | Anhebung des Mindestlohns

Die Kommission für die Festsetzung der gesetzlichen Mindestlöhne hat eine Anhebung im Industriesektor beschlossen. Sie beträgt 22 % und gilt seit 1. 1. dieses Jahres. Die Mindestlöhne, die alle zwei Jahre angepasst werden müssen, sollen die nötigen Ausgaben der Arbeitnehmer für Nahrung, Wohnung, Kleidung, Gesundheit, Verkehr und Kultur decken. Aufgrund der bislang hohen Inflationsrate wurde die Erhöhung bisher halbjährlich festgesetzt. Der Bruttomindestlohn für Arbeitnehmer ab 16 Jahren beträgt jetzt ca. 180 € (133 € netto) (Bundesarbeitsblatt 3/2003, S. 17).

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