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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 487

Aufbewahrungsfristen

Für die Aufbewahrung von Dokumenten und die dazugehörigen Aufbewahrungsfristen gelten unterschiedliche Gesetze. Neben den Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht gibt es branchen- oder anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten für Dokumente im Umweltschutz, im Brandwesen, in der Telekommunikation, in der Energieerzeugung etc.

Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften

[i] Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften NWB IAAAB-04637Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Hierbei wird zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Belege für Buchungen in den vom Kaufmann zu führenden Büchern sind zehn Jahre aufzubewahren. Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren.

[i]Rechnungen im Zusammenhang mit Arbeiten an einem HausAls besondere steuerrechtliche Vorschrift ist auf die Aufbewahrungspflicht nach dem UStG hinzuweisen, wonach Rechnungen, die im Zusammenhang mit Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Woh...