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BMF 24.04.2012 IV D 2 - S 7300/11/10002, NWB 18/2012 S. 1494

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Nichtbeanstandungsregelung

Mit Schreiben vom (BStBl 2012 I S. 60) hat das BMF zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG unter Berücksichtigung diverser BFH-Urteile Stellung genommen. Die darin aufgeführte Nichtbeanstandungsregelung hat das BMF nun mit Schreiben vom bis zum verlängert und die Anwendung der Regelungen klarstellend ergänzt: „Die Regelungen (Nr. 1 bis 15) sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn sich der Unternehmer für Eingangsleistungen, die vor dem bezogen werden, auf die bisher geltende Verwaltungsauffassung beruft. Dabei ist eine nur partielle, ausschließlich auf den ungekürzten Abzug der Vorsteuer beschränkte Berufung auf die bisherige Verwaltungsauffassung nicht zulässig. Soweit ein Unternehmer von der Übergangsregelung für den Vorsteuerabzug ...