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Umsatzsteuer | Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen
Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom (BGBl 2011 I S. 2854) werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum neu geordnet, geändert oder aufgehoben. Mit wird den Änderungen Rechnung getragen und es werden die Abschn. 4.21.2 und 4.21.5 UStAE entsprechend geändert. Die Änderungen der Abschnitte sind auf Umsätze anzuwenden, die auf Verträgen beruhen, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen a...