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OLG 24.08.2011 13 U 56/10, NWB 18/2012 S. 1496

Erbrecht | Wirksame Kündigung eines Sparkontos durch Mehrheit der Miterben

Der vom BGH für den Fall der Kündigung eines Mietverhältnisses über ein Nachlassgrundstück entwickelte Grundsatz, dass die Erben ein solches Mietverhältnis zumindest dann wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt (vgl. NWB XAAAD-34029), ist auf eine von der Erbengemeinschaft erklärte Kündigung eines Giro- bzw. Sparvertrags entsprechend anwendbar. Insoweit stellt die von dieser mit Stimmenmehrheit erklärte Kündigung jedenfalls dann eine die Nachlassverwaltung [i]Zur Haftung des Miterben s. Zimmermann, NWB 13/2012 S. 1089umfassende Maßregel zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung dar, wenn durch die Kündigung bei einer sicheren Einlage die Erzielung eines höheren Habenzinses (statt bi...