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NWB Nr. 18 vom Seite 1486

Kinderbetreuungskosten

Anna M. Nolte

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1508Das (BStBl 2012 I S. 307) die Anwendungsregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten an die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2012

[i]Einheitlicher Abzug als Sonderausgaben für alle ElternAb dem Veranlagungszeitraum 2012 können Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes i. S. des § 32 Abs. 1 EStG von allen Eltern einheitlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug „wie Betriebsausgaben” oder „wie Werbungskosten” ist weggefallen.

[i]Keine „neue” Benachteiligung der ElternUm Eltern, bei denen sich bis 2011 Kinderbetreuungskosten auf die Höhe der Einkünfte ausgewirkt haben, nicht zu benachteiligen, wurde in § 2 Abs. 5a Satz 2 EStG eine Regelung aufgenommen, wonach die als Sonderausgaben abzuziehenden Kinderbetreuungskosten im Rahmen außersteuerlicher Rechtsnormen bei den Größen „Einkünfte”, „Summe der Einkünfte” oder „Gesamtbetrag der Einkünfte” abzuziehen sind.

Allgemeine Voraussetzungen

[i]Keine Änderungen bei den allgemeinen VoraussetzungenAn den Voraussetzungen in der Person des Kindes, seiner Haushaltszugehörigkeit, dem Nachweis der Aufwendungen, den Arten der begünstigten Betreuungsleistungen und -aufwendungen sowie an der Berechnung des Höchstbetrags hat...