Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 38 Banken
Vorbemerkung
Die nachfolgende Kommentierung stellt die branchenbedingten Besonderheiten der Anwendung der IFRS bei Banken nach dem Rechtsstand zum dar. Eine Kurzübersicht über ältere Sonderregelungen enthalten die Rz 1 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Für die IFRS-Bilanzierung von Banken war bis 2006 mit IAS 30 „Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions” ein branchenspezifischer Standard anzuwenden. Die Notwendigkeit eines solchen branchenspezifischen Standards wurde mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Banken sowie der von anderen Unternehmen abweichenden Geschäftstätigkeit (direkte Transformation von Geld in mehr Geld statt der Transformationsprozesskette Geld – Güter – Geld) von Banken begründet ( IAS 30.3). Banken bieten geld- und kreditbezogene Dienstleistungen an und unterliegen einem starken Regulierungsdruck.
Gleichwohl sah IAS 30 keine umfassende Regelung der IFRS-Rechnungslegung für Banken vor, sondern beschränkte sich auf
Gliederungsvorschriften für die Bilanz und die GuV sowie auf spezielle
Angabepflichten (Restlauf...