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Doppelbesteuerung; | zur Abkommensberechtigung von in den USA als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen
In den USA als gemeinnützig anerkannte Organisationen haben Anspruch auf die Freistellung nach Art. 12, Art. 28 Abs. 1 Buchst. f des DBA-USA von gem. § 50a EStG einbehaltenen und abgeführten deutschen Steuern auf Lizenzzahlungen, auch wenn die Organisation nach deutschem Recht nicht gemeinnützig ist (, rkr., EFG 2003, S. 233). • Hinweis: Im Streitfall hatte die Klin., eine nach US-amerikanischem Steuerrecht von der Bundeseinkommensteuer befreite (not-for-profit) Organisation (Abschn. 501c Abs. 3 IRC), in den USA ansässig, von deutschen Lizenznehmern Vergütungen für die Überlassung von Markenrechten und Nutzungsrechten an Texten (zur Verwendung für die Tätigkeit im Rahmen einer bestimmten Religion) erhalten bzw. die Zahlungen waren an andere von der Klin. zu bestimmende steuerbefreite Körperschaften erfolgt. S...