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Steuerrecht; | Mehrwertsteuererstattung bei grenzüberschreitender Kraftstoffverwaltung
Der EuGH hat in der Rs. C-185/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 5 Abs. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche stpfl. Bemessungsgrundlage – ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt.