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Russische Föderation; | vergünstigte Einkommensteuersätze für Kleinunternehmen
Durch ein Änderungsgesetz zum Teil II des Steuergesetzbuches (s. Slg. der Gesetzgebung der Russischen Föderation, Nr. 30/2002) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 2003 für Kleinunternehmen ein vereinfachtes Besteuerungssystem eingeführt. Die Gewinnsteuer oder Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer, die Verkaufsteuer, die Vermögensteuer und die einheitliche Sozialsteuer können auf Antrag zu einer einheitlichen Erlössteuer von 6 % vom Erlös oder 15 % vom Einkommen (Erlöse, vermindert um die Ausgaben) zusammengefasst werden, wobei die Unternehmen zusätzlich einer Abgabe für die Rentenpflichtversicherung unterliegen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist, dass das Jahreseinkommen 15 Mio Rubel oder der Wert des abschreibungspflichtigen Vermögens 100 Mio Rubel nicht überschreite...