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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei konzernfremder Erstversicherung und Rückversicherung durch konzerneigene Versicherungsgesellschaft
Versicherungsbeiträge, die mittelbar über eine konzernfremde Erstversicherung (sog. Fronter) an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft (sog. Rückversicherungs-Captive) geleistet werden, stellen keine verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) dar, wenn es sich bei dem Fronter nicht um eine eigenwirtschaftlich funktionslose Kapitalgesellschaft handelt und für die Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen (Bezug: § 42 AO; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Im Urteilsfall gehörten die klagende GmbH sowie die auf der Isle of Man ansässige Rückversicherungs-Captive zu einem Konzern. Der nicht zu diesem Konzern gehörende Fronter behielt einen Teil der von der Klägerin geleisteten Versicherungsprämien ein, gab das Versicherungsrisiko aber nach den vertraglichen Vere...