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BFH 19.10.2011 XI R 20/09, StuB 8/2012 S. 327

Umsatzsteuer | Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer Spielbank

Von der Spielbankabgabe unbelastete Umsätze einer Spielbank aus Personalgestellung und Beratung sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der bis zum geltenden Fassung steuerfrei.

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der vor dem geltenden Fassung sind u. a. die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei, die „durch den Betrieb der Spielbank bedingt” sind. Nach dem Gesetzeszweck erfasst die Steuerbefreiung nur solche Umsätze öffentlicher Spielbanken, die zugleich mit der Spielbankabgabe belastet sind. Personalgestellung und Beratung für andere Spielbanken sind auch keine Nebenleistungen zur steuerfreien Hauptleistung der Klägerin, dem Veranstalten von Glücksspielen.

– jh –