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StuB 8/2012 S. 321

Rückstellungen für Regressforderungen der Krankenkassen

Wird Ärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt, dass sie die Richtgrößen für ihr Verordnungsvolumen überschritten haben, berechtigt dies ebenso wenig wie die Einleitung eines Überprüfungsverfahrens durch die Prüfgremien zur steuerlichen Rückstellungsbildung ( NWB YAAAE-03587).

Hintergrund

Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aus öffentlichem Recht dürfen nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann gebildet werden, wenn sie am Bilanzstichtag hinreichend inhaltlich und zeitlich konkretisiert sind. Die Konkretisierung kann unmittelbar durch gesetzliche Vorschriften oder durch eine behördliche Entscheidung erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise von Ärzten wird durch gemeinsame Prüfgremien...