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StuB Nr. 8 vom Seite 301

Bildung einer Rückstellung für die Beteiligung des Mieters an dem späteren Verkaufserlös des gemieteten Wirtschaftsguts

Anmerkungen zu dem

Stefan Kolbe

Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen gegenüber den Mietern, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er gem. für diese Pflicht ratierlich eine Rückstellung in der Höhe bilden, in der der vereinbarte Restwert unter dem Buchwert der Fahrzeuge liegt. Des Weiteren sind Verpflichtungen aus einem Erfüllungsrückstand abzuzinsen. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit dieser BFH-Entscheidung auseinander.

Kernaussagen
  • Nach dem Urteil des BFH liegt ein einheitlicher Vertrag und kein sog. Mehrkomponentengeschäft vor, wenn ein Stpfl. Kraftfahrzeuge vermietet und die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass die vermieteten Fahrzeuge nach Ablauf der Mietzeit an Dritte verkauft werden sollen und der erzielte Verkaufspreis abzüglich eines vereinbarten Fahrzeugrestwerts an den Mieter auszukehren ist.

  • Die Zusage einer teilweisen Auskehrung des Veräußerungserlöses führt zu einem Erfüllu...