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Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften
§§ 7 Abs. 8, 15 Abs. 4 ErbStG
In künftigen Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften wird der koordinierte Ländererlass vom (H 18 ErbStH) zu erheblichen Diskussionen führen. Hiernach kann unter Umständen eine verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage zu einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter oder vice versa führen. Die Verwaltungsauffassung wurde jüngst durch Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz gesetzlich kodifiziert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine gesetzliche Regelung aufgenommen, nach der eine disquotale Einlage unter Umständen schenkungsteuerpflichtig sein kann. Der folgende Beitrag zeigt anhand von Beispielen die klassischen Anwendungsfälle auf, wobei unter anderem auch auf die steuerliche Doppelbelastung eingegangen wird, die immer dann entsteht, wenn neben der Schenkungsteuer zusätzlich Ertragsteuer anfällt.
I. Einführung
Die frühere finanzgerichtliche Rechtsprechung hat sich nur ganz vereinzelt mit den schenkungsteuerlichen Auswirkungen einer verdeckten Einlage (vE) und einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) befasst. Mit Urte...