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Niederlande | Neues DBA Niederlande
[i]www.bundesfinanzministerium.deDie Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande haben am ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen beschlossen. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Es wurde außerdem eine Verständigungsvereinbarung zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens gemäß Art. 25 Abs. 5 des in Berlin unterzeichneten Abkommens ausgehandelt. [i]Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getretenDie zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande können diese Vereinbarung durch einen Briefwechsel ändern oder ergänzen. In der kommenden IWB-Ausgabe finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum neuen DBA Niederlande.