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Teilwertermittlung von Beteiligungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-07612 Die Teilwertabschreibung auf im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen ist ein streitbefangenes Thema. Da das Steuerrecht strikt zwischen den Einkünften der Kapitalgesellschaft und des Anteilseigners trennt, wirken sich auf Ebene des Gesellschafters Verluste der Kapitalgesellschaft nicht aus. Eine Teilwertabschreibung bietet mittelbar die Möglichkeit, an den negativen Einkünften der Kapitalgesellschaft zu partizipieren. Insbesondere im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hat die Rechtsprechung jedoch für die Teilwertermittlung von im Besitzunternehmen bilanzierten Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft strenge Anforderungen entwickelt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Teilwert und Teilwertvermutung
[i]Der Teilwert ist im Wege der Schätzung zu ermittelnDer Teilwert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab, der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert wird. Bei dieser Definition werden die Fiktion eines gedachten Betriebserwerbs sowie die anschließende Betriebsfortführung durch den Erwerber zugrunde gelegt. Die Teilwertermittlung ist somit regelmäßig nur im Wege einer Schätzung möglich. Für eine praktikable Gestaltung hat die Rechtsprechung Teilwertvermutungen und Teilwertgrenzen bestimmt. ...