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BSG 05.04.2012 B 10 EG 3/11 R, NWB 17/2012 S. 1416

Sozialrecht | Keine Berücksichtigung von steuerfreien Gehaltszuschlägen beim Elterngeld

Bei den steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit handelt es sich nicht um Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Der steuerrechtliche Begriff der Einkünfte wird durch weitere Vorschriften des EStG geprägt, nach denen steuerfreie Zuschläge (§ 3b EStG) nicht zu diesen Einkünften gehören. Damit blieb die Klage eines Vaters von Drillingen auf höheres Elterngeld mit der Begründung ohne Erfolg, die im Bemessungszeitraum (zwölf Kalendermonate vor der Geburt, § 2 Abs. 1 BEEG) angefallenen [i]von der Decken, NWB 34/2011 S. 2882Zuschläge erhöhten die Bemessungsgrundlage und seien deshalb leistungserhöhend zu berücksichtigen.