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Polen; | besondere Begünstigungen bei der VAT-Besteuerung
Nach dem kürzlich vom Sejm (= polnisches Parlament) verabschiedeten Änderungsgesetz können sog. ”kleine Steuerpflichtige” mit besonderen Begünstigungen bei der VAT-Besteuerung rechnen. Als ”kleine Steuerpflichtige” gelten Unternehmer, bei denen der Wert des Verkaufs (i. S. des MWSt-Gesetzes) sowie der Ausfuhr im vorangehenden Steuerjahr 800 000 € nicht überschritten hat. Die ”kleinen Steuerpflichtigen” können eine der zwei neu eingeführten vereinfachten Methoden der Mehrwertsteuerentrichtung wählen. Bei der sog. Inkassomethode entsteht die Steuerpflicht bezüglich der Mehrwertsteuer erst dann, wenn die Zahlung für die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen eingeht, jedoch nicht später als 90 Tage nach der Warenausgabe oder Leistungserbringung. Bei der sog. Quartalmethode sind di...