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Track 22 | Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig?
Das FG Hamburg hält die – ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte – Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer für verfassungswidrig. Die Richter haben dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Vorschrift mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Die 2008 in Kraft getretene Regelung, nach der die Gewerbesteuer selbst keine bei der Gewinnermittlung abziehbare Betriebsausgabe mehr ist, hält das FG hingegen trotz verfassungsrechtlicher Zweifel für anwendbar.
Von großer Bedeutung ist auch unser nächstes Thema: die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für Zwecke der Gewerbesteuer. Auch wenn nicht jeder Kollege wegen des hohen Freibetrags von 100.000 € in der Praxis damit zu tun hat. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 ist es hier bekanntlich zu einer grundlegenden Änderung gekommen.
Das Finanzgericht Hamburg hält die neuen Regeln für verfassungswidrig. Die Nichtberücksichtigung der Finanzierungsanteile verletze das sogenannte Ist-Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Richter haben daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt: Ist die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zi...