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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 09 | Erstattungszinsen: Keine Zweifel an der Steuerpflicht bei Kapitalgesellschaften

Anders als bei natürlichen Personen, die vom Finanzamt Zinsen auf Einkommensteuererstattungen erhalten, hat der BFH bei Kapitalgesellschaften keine Zweifel daran, dass die Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuern zu versteuern sind. Der BFH begründet das damit, dass Kapitalgesellschaften steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen und somit dem Grunde nach alle Einnahmen Betriebseinnahmen sind.

Ist es rechtmäßig, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind, während Nachzahlungszinsen nicht abgesetzt werden dürfen? Der Bundesfinanzhof hatte das bekanntlich im Sommer 2010 verneint. Die Politik reagierte prompt mit einem Nichtanwendungsgesetz.

Rückwirkend in allen offenen Fällen soll nach dem Jahressteuergesetz 2010 die alte Rechtslage wieder gelten – ganz so als hätte der BFH seine Meinung nicht zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Umstritten ist, ob der Gesetzgeber eine solche Regelung überhaupt treffen darf: Erstattungszinsen sind zu besteuern, Nachzahlungszinsen aber nicht abzugsfähig. Einfachgesetzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit nennen das die Experten. Vor allem aber ist fraglich: Verstößt die rückwirkende Besteu...