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BFH 14.12.2011 I R 72/10, BBK 8/2012 S. 350

Bilanzierung | Passivierungsverbot von Rückstellungen gilt nicht bei Unternehmenskauf

Übernimmt der Erwerber eines Unternehmens Verpflichtungen des Verkäufers, die dieser wegen eines steuerlichen Rückstellungsverbots nicht passivieren durfte, gilt für den Erwerber nicht das Passivierungsverbot. Er muss also die „angeschafften” Rückstellungen passivieren und muss sie auch nicht in der nächsten Bilanz auflösen. Ein steuerliches Passivierungsverbot gilt somit nicht im Anschaffungsfall.

[i]Anschaffungsvorgänge sind gewinnneutralNach dem BFH sind Anschaffungsvorgänge gewinnneutral. Dies gilt auch bei der Übernahme von Verpflichtungen, die der Verkäufer nicht passivieren durfte, z. B. Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG. Mit dem Erwerb der Verpflichtung hat sich beim Verkäufer die Verpflichtung realisiert, weil sie den Unternehmenskaufpreis gemindert hat. Beim Erwerber ist die Rück...