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BBK Nr. 8 vom Seite 378

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG im Gebrauchtwarenhandel

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Frage

[i]infoCenter, Differenzbesteuerung NWB OAAAB-13224 Unternehmer U betreibt einen Spielwarenhandel. U kauft auf Trödelmärkten komplette Spielzeugsammlungen auf. Der Einzelpreis pro Spielzeug beträgt nicht mehr als 500 €. U verkauft daraus Einzelteile/Kleinteile im Internet. U möchte die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden.

Wie müssen derartige Vorgänge in der Buchhaltung zutreffend abgebildet werden?

Antwort

Karl-Hermann Eckert, Potsdam

I. Rechtliche Hinweise

[i]Grundsätzlich DifferenzbesteuerungAls Wiederverkäufer unterliegt U mit dem Handel von gebrauchten Spielwaren der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (Grundsatz). Die Regelbesteuerung ist nur unter Anwendung einer Verzichtserklärung nach § 25a Abs. 8 UStG möglich (Ausnahme).

[i]Berechnung der GesamtdifferenzGrundsätzlich gilt für die Differenzbesteuerung das Prinzip der Besteuerung des einzelnen Wirtschaftsguts (§ 25a Abs. 3 UStG). Dies ist für Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs wenig sinnvoll und wäre viel zu aufwendig. Demnach sieht § 25a Abs. 4 UStG vor, dass der Unternehmer auf Antrag ...