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BFH 04.09.2002 I R 21/01, IWB 2/2003

Einkommensteuer; | Entbindung von der Verpflichtung zum Abzug der Lohnsteuer ()

(1) Ein ausländ. Arbeitnehmerverleiher und nicht der inländ. Entleiher ist aus abkommensrechtlicher Sicht jedenfalls dann regelmäßig Arbeitgeber des beschäftigten Leiharbeitnehmers, wenn dieser lediglich 2 1/2 Wochen für den Entleiher tätig ist, sich seine Vergütung im Grundsatz unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit beim Entleiher berechnet und kein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Einschaltung des Arbeitnehmerverleihers besteht. (2) Ein ausländ. Arbeitnehmerverleiher kann anders als ein inländ. Arbeitgeber keine Bescheinigung über die Freistellung von der Lohnsteuer auf gezahlten Arbeitslohn gem. § 39b Abs. 6 EStG beanspruchen (Abweichung v. , BStBl II 1997, S. 660). (3) Wegen dieser unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Behandlung wird dem EuGH die Frage zur Vorabentsc... BStBl I 1994, S. 11