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IWB 24/2002

Polen; | Leistungen an den ausgeschiedenen Gesellschafter

Das Oberste Gericht hat beschlossen, dass im Falle des Ausschlusses eines Gesellschafters der Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Übernahmepreis für die Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gesellschafters auf der Grundlage der Bilanz und unter Berücksichtigung des Verkaufswerts des Gesellschaftsvermögens bestimmt wird. Durch das Urt. des Obersten Gerichts wurde das Urt. des Gerichts zweiter Instanz aufgehoben, das für die Bestimmung des Anteilswerts den Liquidationswert des Gesellschaftsvermögens angesetzt hatte. Das Oberste Gericht hat argumentiert, dass der in Art. 280 § 3 des Handelsgesetzbuches (Art. 266 § 3 des neuen Handelsgesellschaftengesetzbuches) genannte tatsächliche Wert der Anteile unter Annahme der Fortführung der Gesellschaft bestimmt werden soll, weil der Ausschluss eines Gesellschafters aussc...