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FG München 19.03.2002 6 K 5037/00, IWB 22/2002

Außensteuerrecht; | in England registriertes Unternehmen keine Domizilgesellschaft

Ein in England registriertes Unternehmen, das sich dort nicht wirtschaftlich betätigt, jedoch im Inland Bauaufträge ausführt, ist nicht als Domizilgesellschaft zu behandeln (, rkr., EFG 2002, 880). Hinweis: Nach § 160 Abs. 1 Satz 1 AO sind BA steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen des FA nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen. ”Empfänger” ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen wurde. Ist eine juristische Person lediglich zwischengeschaltet, weil sie die erteilten Aufträge und die empfangenen Gelder an Dritte weiterleitet (sog. Domizilgesellschaft), so ist sie nicht Empfänger i. S. von § 160 Abs. 1 AO. Als hinter einer Domizilgesellschaft stehende Personen kommen die Anteilseigner, aber auch di...