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Einkommensteuer | Kindergeld: Minderung der Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag
Werden die zur Beseitigung oder Linderung von Unfallfolgen entstandenen Aufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, kann die infolge des Unfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente (§ 56 SGB VII) aus Vereinfachungsgründen um den dem Kind zustehenden Behinderten-Pauschbetrag gemindert werden. Nur der verbleibende Teil der Rente ist nach dem zur Bestreitung des Unterhalts i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bestimmt oder geeignet (Fortentwicklung der Rechtsprechung im , BStBl 2010 II S. 552).
Mit der Entscheidung hat der BFH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung [i]Skerhut, NWB 14/2012 S. 1161; Bering/Friedenberger, NWB 4/2012 S. 278einer Verletztenrente bei der Einkünfte- und Bezügeermittlung eines behinderten Kindes fortentwickelt. Denn zur Bestreitung des Lebensunterhal...