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Türkei; | Abkommen mit der BRD über Finanzielle Zusammenarbeit
Das in Ankara am unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über Finanzielle Zusammenarbeit (Abfallwirtschaft Samsun, KMU-Kreditprogramm, Begleitmaßnahmen) ist nach seinem Art. 6 am in Kraft getreten. Es wurde im BGBl 2002 II S. 2361 f. veröffentlicht.