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Umsatzsteuer; | Handel mit Eintrittskarten für Sportveranstaltungen im Ausland
Mit Beschl. v. - 4 V 1751/00 - hat das FG Rh-Pf. rechtskräftig wie folgt entschieden: Ein Unternehmer, der mit Eintrittskarten für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im Ausland handelt, erbringt eine sonstige Leistung. Diese betreibt er vom Ort seines Unternehmens aus. Er erbringt weder eine unerlässliche Leistung noch eine Nebenleistung zur Hauptleistung noch eine Leistung, die mit dem steuerbefreiten Handel mit Flugtickets vergleichbar ist. Schließlich liegt auch keine Besorgungsleistung vor, wenn der Unternehmer die Eintrittskarten auf Grund einer Vorbestellung im eigenen Namen für eigene Rechnung erwirbt (EFG 2002 S. 720).