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OFD Erfurt 30.04.2002 S 2303 A - 06 - L 222, IWB 18/2002

Einkommensteuer; | Steuerabzug bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen nach § 50a EStG

Mit dem Steueränderungsgesetz v. wurden verschiedene Vorschriften geändert, die (auch) Auswirkungen auf den Steuerabzug nach § 50a EStG haben, wie z. B. der Stufensteuersatz bei ”geringen Einnahmen”, die Änderungen der Zuständigkeit sowie die Wechselwirkungen zwischen Umsatzsteuer und Abzugsteuer nach § 50a EStG ().

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