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FG Baden-Württemberg 28.02.2002 14 K 79/00, IWB 18/2002

Doppelbesteuerung; | zur Anerkennung einer Treuhandvereinbarung über schweizerischen Aktienbesitz

Veräußerungsgewinne nach § 17 Abs. 1 EStG sind im Rahmen eines Treuhandverhältnisses weder nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO noch nach § 179 Abs. 2 Satz 3 AO Gegenstand eines Feststellungsverfahrens (Bruchteilsbetrachtung; , rkr., EFG 2002, 839). Hinweis: Die Klin. war am Grundkapital einer schweizerischen AG zunächst mit 48 % und nach einer Kapitalerhöhung mit 48,75 % durch Erwerb von vinkulierten Namensaktien beteiligt. Nach Veräußerung der Aktien erhob sie gegen die Besteuerung nach § 17 EStG den Einwand, dass sie den hälftigen Aktienbesitz aufgrund einer mündlichen Vereinbarung treuhänderisch für ihren früheren Ehegatten gehalten habe. Dies sah das FG als nicht erwiesen an. Bei einer fremdnützigen fiduziarischen Treuhand (in Abgrenzung zu einer bloßen eigennützigen Sicherungstreuhand) wäre der hälftige Aktienbesitz...BStBl II 1998, 152