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Nachträgliche Designation eines Sicherungszusammenhangs (cashflow hedge)
I. Einführung
Die IFRS formulieren in IAS 39.71 ff. restriktive Anforderungen an die Zulässigkeit einer wahlweisen bilanziellen Berücksichtigung von Sicherungszusammenhängen ( hedge accounting). Eine Sicherungsbeziehung ist nur anzuerkennen, wenn – insbesondere auch neben der Dokumentation – die Effektivität des Sicherungszusammenhangs in Abhängigkeit der dokumentierten Risikomanagementstrategie nachgewiesen wird (IAS 39.88(a)-(e)).
Für den Nachweis der Effektivität eines cashflow hedge bieten sich mangels Vorgabe mehrere Methoden an. Wegen der einfachen Handhabung empfiehlt sich der Rückgriff auf ein hypothetisches Derivat. Innerhalb von IAS 39 wird dieses zwar explizit angeführt, es fehlt allerdings an einer umfassenden Erläuterung, wie die Effektivität eines Sicherungszusammenhangs nachgewiesen werden soll. Insbesondere bei nachträglicher Designation eines bereits bestehenden Sicherungsinstruments ( hedging instrument) i. V. mit einem Grundgeschäft ( hedged item) kann sich ein wesentlicher Mangel im hedge design einstellen und zu Ineffektivität führen.
II. Nachweis der Effektivität
1. Methodenwahlrecht
Die Effektivität einer bilanziellen Sicherungsbeziehung muss sow...