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Immobilienfinanzierung und Verbraucherkredit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-06380 Mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom (BGBl 2009 I S. 2355) ist auch der Immobiliarkredit neu geregelt worden. Auf diese besondere Form des Darlehens finden zwar grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit Anwendung; jedoch ergeben sich bei einem engen Zusammenwirken von Immobilienverkäufer und Bank besondere Informations- und Aufklärungspflichten für den Darlehensgeber.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 15/2012 S. 1237.
Voraussetzungen für einen Immobilienkredit
[i]Immobiliarkredit setzt grundpfandrechtliche Sicherung und üblichen Zinssatz vorausEin Immobiliardarlehen setzt neben den allgemeinen Bedingungen für ein Verbraucherdarlehen voraus, dass eine grundpfandrechtliche Sicherung gegeben ist und die Kreditvergabe zu „üblichen Bedingungen”, insbesondere zu üblichen Zinssätzen, erfolgt. Der Kreditgeber, meist eine Bank, muss bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses zahlreiche Aufklärungs-, Erläuterungs- und Informationspflichten [i]Vorvertragliche Aufklärungspflicht der Bankerfüllen. Insbesondere muss auf das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers hingewiesen werden, wobei es der Bank frei steht, hierbei das „Europäische Standardisierte Merkblatt” zu verwenden.
Besondere Aufklärungspflichten
[i]Weitere Aufklärungspflichten bei Überschreitung der Rolle als KreditgeberinÜber diese gesetzlichen Pflichten hinausgehend sind ...