Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrtkosten bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme und Vollzeitstudium
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-06388 Der BFH hat mit Urteilen vom - VI R 42/11 NWB TAAAE05751 und VI R 44/10 NWB NAAAE-05753 – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Bildungseinrichtung und damit auch eine Hochschule (Universität) nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts oder -studiums aufgesucht wird.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 15/2012 S. 1226.
Bisherige Rechtsprechung des BFH
[i]Unterscheidung zwischen nebenberuflicher „Teilzeitausbildung” und „hauptberuflicher”VollzeitausbildungBislang hat der BFH bei der Steuererheblichkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung zwischen nebenberuflicher „Teilzeitausbildung” und „hauptberuflicher” Vollzeitausbildung unterschieden. Werde eine Ausbildungsstätte häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht, seien die Wegekosten nur eingeschränkt mit der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) zum Werbungskostenabzug zuzulassen. Denn in einem solchen Fall sei die Bildungseinrichtung als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Nahm ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer nebenberuflich an einer Bildungsmaßnahme teil, sind seine Wegekosten hingegen in tatsächliche...