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StuB 7/2012 S. 288

Keine Eintragungsfähigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks in die Gesellschafterliste

Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die einen Testamentsvollstreckervermerk enthält. Im Streitfall enthielt die nach dem Tod eines GmbH-Gesellschafters beim Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste anstelle des verstorbenen Gesellschafters dessen Erben in Erbengemeinschaft sowie den Vermerk „Testamentsvollstreckung als Dauertestamentsvollstreckung ist angeordnet. Gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigte Testamentsvollstrecker sind ...”. Das Registergericht durfte die Aufnahme der Gesellschafterliste im Hinblick auf die strenge Formalisierung des Registerrechts zurückweisen, da einem Hinweis auf Testamentsvollstreckung der Grundsatz der Registerklarheit entgegensteht (§§ 16, 40 GmbHG; , rkr...

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